RECHT | VERTRAGSÄNDERUNG UND KÜNDIGUNG
Dem Bauherren-Schutzbund e.V. wurde das Recht zuerkannt, gemäß § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) im eigenen Namen Unterlassungsansprüche oder sonstige Rechte gegen Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 1 UKlaG geltend zu machen, die nach den §§ 307 ff. BGB unwirksam sind.
Die Vertrauensanwälte des Bauherren-Schutzbund e.V., Dr. Dr. Elke Heera und Dr. Benjamin Berding, haben für Sie eine Auswahl verbraucherfeindlicher Klauseln, die durch den BSB erfolgreich abgemahnt oder die durch gerichtliche Entscheidungen untersagt wurden, zusammengestellt und kommentiert.
(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)
Urteil: Landgericht Hildesheim vom 11. Juni 2014 – 5 O 13/14
Urteil: Landgericht Hildesheim vom 11. Juni 2014 – 5 O 13/14
Urteil: Landgericht Hildesheim vom 11. Juni 2014 – 5 O 13/14
Unterlassungserklärung
Unterlassungserklärung
Urteil: Landgericht Berlin - 26. O. 276/05
Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 166/05
Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 246/05
Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 246/05
Unterlassungserklärung
Unterlassungserklärung
Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 276/05
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