RECHT | VERTRAGSÄNDERUNG UND VERTRAGSKÜNDIGUNG
RECHT | VERTRAGSÄNDERUNG UND KÜNDIGUNG
Dem Bauherren-Schutzbund e.V. wurde das Recht zuerkannt, gemäß § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) im eigenen Namen Unterlassungsansprüche oder sonstige Rechte gegen Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 1 UKlaG geltend zu machen, die nach den §§ 307 ff. BGB unwirksam sind.
Die Vertrauensanwälte des Bauherren-Schutzbund e.V., Dr. Dr. Elke Heera und Dr. Benjamin Berding, haben für Sie eine Auswahl verbraucherfeindlicher Klauseln, die durch den BSB erfolgreich abgemahnt oder die durch gerichtliche Entscheidungen untersagt wurden, zusammengestellt und kommentiert.
(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)
Leistungsumfang
Urteil: Landgericht Hildesheim vom 11. Juni 2014 – 5 O 13/14
Einseitiges Leistungsänderungsrecht
Urteil: Landgericht Hildesheim vom 11. Juni 2014 – 5 O 13/14
Planungsunterlagen bei Kündigung
Urteil: Landgericht Hildesheim vom 11. Juni 2014 – 5 O 13/14
Unangemessen lange Annahmefrist
Unterlassungserklärung
Sonderkündigungsrecht bei Nichtzahlung
Unterlassungserklärung
Einseitiges Abänderungs- Leistungsbestimmungsrecht
Urteil: Landgericht Berlin - 26. O. 276/05
Abrechnung trotz Kündigung
Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 166/05
Vertragsgegenstand (exklusive Mehrkosten)
Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 246/05
Schadensersatz nach Kündigung durch AG
Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 246/05
Abweichender Vertragsinhalt durch unterlassenen Widerruf
Unterlassungserklärung
Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
Unterlassungserklärung
Salvatorische Klausel
Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 276/05




