IMMOBILIEN365. | Der Traum vom Haus - VERBRAUCHERFEINDLICHE KLAUSELN IN BAUVERTRÄGEN - wer sein Bauvorhaben in Angriff nimmt, hat einige Hürden zu nehmen. Die Verhandlungen zum Bauvertrag gehören dazu
HAUSBAU | RECHT
IMMOBILIEN365. | VERBRAUCHERFEINDLICHE KLAUSELN IN BAUVERTRÄGEN – Wer sein privates Bauvorhaben in Angriff nimmt, hat einige Hürden zu nehmen. Die Verhandlungen zum Bauvertrag gehören zweifellos dazu. Hier lauern eine Menge Fallstricke. In der Regel bringt der Auftragnehmer, also das zu beauftragende Bauunternehmen, den Vertragsvorschlag in die Verhandlungen ein. Sehr oft enthalten die Verträge Klauseln, die vor allem im Interesse des Auftragnehmers liegen und einen fairen Interessensausgleich zwischen den Vertragspartnern vermissen lassen.
Dem Bauherren-Schutzbund e.V. wurde das Recht zuerkannt, gemäß § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) im eigenen Namen Unterlassungsansprüche oder sonstige Rechte gegen Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 1 UKlaG geltend zu machen, die nach den §§ 307 ff. BGB unwirksam sind.
(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)
die Anwälte haben für Bauherren eine Auswahl verbraucherfeindlicher Klauseln zusammengestellt und kommentiert
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