RECHT | AUSWAHL WEITERER VERTRAGSKLAUSELN
RECHT | AUSWAHL WEITERER VERTRAGSKLAUSELN
Dem Bauherren-Schutzbund e.V. wurde das Recht zuerkannt, gemäß § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) im eigenen Namen Unterlassungsansprüche oder sonstige Rechte gegen Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 1 UKlaG geltend zu machen, die nach den §§ 307 ff. BGB unwirksam sind.
Die Vertrauensanwälte des Bauherren-Schutzbund e.V., Dr. Dr. Elke Heera und Dr. Benjamin Berding, haben für Sie eine Auswahl verbraucherfeindlicher Klauseln, die durch den BSB erfolgreich abgemahnt oder die durch gerichtliche Entscheidungen untersagt wurden, zusammengestellt und kommentiert.
(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)
Heizkosten während der Bauzeit zu Lasten des Auftraggebers
Urteil: Landgericht Bamberg – 2 O 175/14
Risikoverteilung für Baugenehmigung
Unterlassungserklärung
Auflagenfreie Baugenehmigung
Unterlassungserklärung
Eingeschränktes Betreten der Baustelle
Unterlassungserklärung
Hausrecht und Hausverbot
Unterlassungserklärung
Eigentumsvorbehalt
Urteil: Landgericht Berlin - 26. O. 276/05
Planungsunterlagen und Entwurfsidee
Urteil: Landgericht Berlin - 26. O. 276/05
Versicherungspflicht und Abschlusszwang
Unterlassungserklärung
Abtretung von Versicherungsansprüchen
Unterlassungserklärung




