RECHT | AUSWAHL WEITERER VERTRAGSKLAUSELN

 
 

 

RECHT | AUSWAHL WEITERER VERTRAGSKLAUSELN

 

Dem Bauherren-Schutzbund e.V. wurde das Recht zuerkannt, gemäß § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) im eigenen Namen Unterlassungsansprüche oder sonstige Rechte gegen Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 1 UKlaG geltend zu machen, die nach den §§ 307 ff. BGB unwirksam sind.
Die Vertrauensanwälte des Bauherren-Schutzbund e.V., Dr. Dr. Elke Heera und Dr. Benjamin Berding, haben für Sie eine Auswahl verbraucherfeindlicher Klauseln, die durch den BSB erfolgreich abgemahnt oder die durch gerichtliche Entscheidungen untersagt wurden, zusammengestellt und kommentiert.

 

(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)

 


Heizkosten während der Bauzeit zu Lasten des Auftraggebers

Urteil: Landgericht Bamberg – 2 O 175/14

Risikoverteilung für Baugenehmigung

Unterlassungserklärung

Auflagenfreie Baugenehmigung

Unterlassungserklärung

Eingeschränktes Betreten der Baustelle

Unterlassungserklärung

Hausrecht und Hausverbot

Unterlassungserklärung

Eigentumsvorbehalt

Urteil: Landgericht Berlin - 26. O. 276/05

Planungsunterlagen und Entwurfsidee

Urteil: Landgericht Berlin - 26. O. 276/05

Versicherungspflicht und Abschlusszwang

Unterlassungserklärung

Abtretung von Versicherungsansprüchen

Unterlassungserklärung