Hausrecht und Hausverbot

 

 

Vertragstext

Der Bauherr überträgt dem Auftragnehmer (Bauunternehmer) während der Abwicklung des Bauvorhabens bzw. Durchführung des Bauwerkvertrages unwiderruflich das Hausrecht am Baugrundstück bzw. Bauobjekt.

 

Rechtliche Begründung

Eine solche Klausel verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 903 BGB. Die vollständige Ausschließung des Bauherrn als Grundstückseigentümer führt zu einer unangemessenen Benachteiligung. Da in der Regel Abschlagszahlungen vereinbart sind, muss dem Bauherrn die Möglichkeit zustehen, die Vollständigkeit und Mängelfreiheit der den Abschlagszahlungen entsprechenden Teilleistungen persönlich zu überprüfen, ohne den Auftragnehmer fragen zu müssen. Auch sind jedenfalls nach BGB-Bauverträgen Ersatzvornahmen während eines fortbestehenden Bauvertrags zulässig, wenn der Auftragnehmer (Bauunternehmer) mit einer Mängelbeseitigung in Verzug gerät.

Unterlassungserklärung

 

(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)