Fälligkeit der Teilzahlung

 

 

Vertragstext

Die Begleichung des Festpreises erfolgt gemäß dem nachstehenden Zahlungsplan innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungszugang bei folgenden Bauabschnitten, wobei der Rechnungsbetrag nicht gleichzusetzen ist mit dem Wert des Gewerks im nachstehenden Zahlungsplan, sondern den Bauabschnitt darstellt, wann eine Rechnung zu stellen ist:

[…- es folgt der Zahlungsplan - …]

Der Zeitpunkt der Rechnungstellung bezieht sich auf die allgemeine Fertigstellung der vorgenannten Bauleistungen ohne bauablaufbedingte Rest- und Nacharbeiten.

 

Rechtliche Begründung

Diese Klausel verstößt gegen das Transparenzgebot, weil sie bei der Bestimmung zur Fälligkeit der Teilzahlung die Begrifflichkeit „bauablaufbedingte Rest- und Nacharbeiten“ verwendet, welche anders als die unwesentlichen Mängel in § 632 a Abs. 1 Satz 2 BGB keinen Rechtsbegriff darstellen und somit nicht mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann, wann diese Begriffsmerkmale gegeben sein sollen.

Urteil: Landgericht Bamberg – 2 O 175/14

 

(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)