Gewährleistung nur bei fachgerechter Wartung

 

 

Vertragstext

Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Abnahme und richtet sich nach der VOB, jedoch verlängert auf eine Dauer von 5 Jahren, unter der Voraussetzung, dass die erforderlichen Wartungen fachgerecht durchgeführt werden, mit folgenden Einschränkungen: Es folgen unterschiedliche Gewährleistungsdauer von etwa 1 Jahr für Holzaußenanstriche, 2 Jahren für bewegliche Teile und 3 Jahren für Wärmepumpen unter Ausschluss für elastische Abspritzungen bzw. Wartungsfugen.

 

Rechtliche Begründung

Derartige Einschränkungen und Verkürzungen der gesetzlichen Verjährungsfrist bei Bauwerken gemäß § 634 a Abs. 1 Nr. 2 a BGB unterfallen dem Klauselverbot des § 309 Nr. 8 b ff. BGB. Eine solche Verkürzung kann durch AGB, welche der Auftragnehmer stellt, nicht bewirkt werden.

Urteil: Landgericht Bamberg – 2 O 175/14

 

(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)