Vertragstext
Kommt der Auftraggeber (Bauherr) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht pünktlich nach, erlischt die im Vertrag vereinbarte Festpreisgarantie des Auftragnehmers (Bauunternehmer).
Rechtliche Begründung
Eine verschuldensunabhängige Nichtzahlung einer Werklohnrate im Sinne dieser Klausel darf nicht den Verlust der Festpreisgarantie zur Folge haben. Das wäre eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB in Verbindung mit dem Verschuldensgrundsatz der §§ 276, 286 BGB.
Beschluss: Landgericht Berlin - 26.O.166/05
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