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Baurechtsstreitigkeiten sind mit hohen Kosten verbunden

In den letzten Jahren haben die rechtlichen Auseinandersetzungen mit Bauträgern und Generalunternehmern bzw. Generalübernehmern deutlich zugenommen. Eine aktuelle Analyse des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) in Kooperation mit dem Institut für Bauforschung e.V. Hannover (IFB) zeigt auf, mit welchen Kostenrisiken die privaten Bauherren hierbei konfrontiert sind. Durchschnittlich 26.000 Euro beträgt der Streitwert bei Baurechtstreitigkeiten privater Bauherren mit Bauträgern, Generalunternehmern und Baufirmen. Die durchschnittlichen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten liegen bei 1.300 Euro, die gerichtlichen Rechtsverfolgungskosten im Schnitt bei 5.700 Euro. Für eine Gutachtenerstellung muss im Mittel mit 3.800 Euro gerechnet werden. Noch teurer wird ein Selbständiges Beweisverfahren: Hier sind 9.300 Euro zu veranschlagen. Neben den hohen Kosten, die in der Regel nicht von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden, kommt die lange Zeit hinzu, die die Verfahren häufig in Anspruch nehmen. Der beste Schutz vor Rechtsstreiten ist, vor Vertragsunterzeichnung eine detaillierte Prüfung des Bauvertrags und der Bau- und Leistungsbeschreibung durch fachkundige Experten durchzuführen. Alle Risiken und Unklarheiten, die bereits bei der Vertragsverhandlung abgeklärt werden können, senken für beide Seiten das Streitpotential, so die einhellige Meinung der Vertrauensanwälte des BSB. Lässt sich bei Vertragsklauseln wie etwa einem unausgewogenen Zahlungsplan, einem einseitigen Leistungsänderungsrecht des Unternehmers oder einer Einschränkung des Hausrechts keine Verbesserung erwirken, sollte der private Bauherr seine Vertragsunterzeichnung ernsthaft in Frage stellen. 

 

(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)