TIPY ODBORNÍKA | Sechs Wochen Bindefrist für die Annahme eines Bauträgervertrages sind zu lang!

 

 

 

 

- stránky v českém jazyce, s tématikou platnou v ČR, se připravují -

 

App

 

EXPERTENTIPPS |  

 

Sechs Wochen Bindefrist für die Annahme eines Bauträgervertrages sind zu lang!

Wird einem Erwerber einer Eigentumswohnung vom Bauträger eine vorformulierte Angebotserklärung mit einer unangemessen langen Bindefrist unterbreitet, ist  der Kaufvertrag auch dann unwirksam, wenn die Annahme innerhalb der vereinbarten Annahmefrist abgegeben wird. Im Falle einer sechswöchigen Bindefrist – in der der Bauträger das Angebot erst nach fünf Wochen und fünf Tagen annahm – entschied der BGH (Urteil vom 17.01.2014 - V ZR 5/12) zugunsten des Erwerbers. Der Kaufvertrag darf rückabgewickelt werden. Die gesetzlich geregelte Annahmefrist von in der Regel vier Wochen an das Angebot wurde wesentlich überschritten. Sechs Wochen liegen zu fünfzig Prozent darüber. Der Bauträger nahm das Angebot erst nach Ablauf der angemessenen Bindefrist an. Diese Verzögerung benachteiligt den Erwerber. Der Kaufpreis muss zurückgezahlt werden. Damit traf der BGH erstmals eine Entscheidung, ab wann eine Überschreitung wesentlich ist.

Quelle: BGH (Urteil vom 17.01.2014 - V ZR 5/12)