RECHT | SICHERHEITSLEISTUNGEN

 

 

 

 

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RECHT | SICHERHEITSLEISTUNGEN

 

Dem Bauherren-Schutzbund e.V. wurde das Recht zuerkannt, gemäß § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) im eigenen Namen Unterlassungsansprüche oder sonstige Rechte gegen Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 1 UKlaG geltend zu machen, die nach den §§ 307 ff. BGB unwirksam sind.
Die Vertrauensanwälte des Bauherren-Schutzbund e.V., Dr. Dr. Elke Heera und Dr. Benjamin Berding, haben für Sie eine Auswahl verbraucherfeindlicher Klauseln, die durch den BSB erfolgreich abgemahnt oder die durch gerichtliche Entscheidungen untersagt wurden, zusammengestellt und kommentiert.

 

(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)

 

 


Verbot von Erfüllungssicherheiten für Verbraucher

Urteil: Landgericht Berlin - 26. O. 276/05

 

Finanzierungssicherstellungskosten

Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 246/05

 
 

Finanzierungssicherstellung

Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 246/05

 
 

Gewährleistungs- & Haftungsausschluss

Unterlassungserklärung