RECHT | VERTRAGSÄNDERUNG UND VERTRAGSKÜNDIGUNG

 

 

 

 

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RECHT | VERTRAGSÄNDERUNG UND KÜNDIGUNG

 

Dem Bauherren-Schutzbund e.V. wurde das Recht zuerkannt, gemäß § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) im eigenen Namen Unterlassungsansprüche oder sonstige Rechte gegen Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 1 UKlaG geltend zu machen, die nach den §§ 307 ff. BGB unwirksam sind.
Die Vertrauensanwälte des Bauherren-Schutzbund e.V., Dr. Dr. Elke Heera und Dr. Benjamin Berding, haben für Sie eine Auswahl verbraucherfeindlicher Klauseln, die durch den BSB erfolgreich abgemahnt oder die durch gerichtliche Entscheidungen untersagt wurden, zusammengestellt und kommentiert.

 

(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)

 


Leistungsumfang

Urteil: Landgericht Hildesheim vom 11. Juni 2014 – 5 O 13/14

Einseitiges Leistungsänderungsrecht

Urteil: Landgericht Hildesheim vom 11. Juni 2014 – 5 O 13/14

Planungsunterlagen bei Kündigung

Urteil: Landgericht Hildesheim vom 11. Juni 2014 – 5 O 13/14

Unangemessen lange Annahmefrist

Unterlassungserklärung

Sonderkündigungsrecht bei Nichtzahlung

Unterlassungserklärung

Einseitiges Abänderungs- Leistungsbestimmungsrecht

Urteil: Landgericht Berlin - 26. O. 276/05

Abrechnung trotz Kündigung

Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 166/05

Vertragsgegenstand (exklusive Mehrkosten)

Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 246/05

Schadensersatz nach Kündigung durch AG

Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 246/05

Rücktrittsrecht des Auftragnehmers

Unterlassungserklärung

Salvatorische Klausel

Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 276/05