Vertragstext
Der Bauherr hat Anspruch auf Nachbesserung oder, wenn der Mangel nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand zu beheben ist, auf Minderung der Vergütung. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen..
Rechtliche Begründung
Unter diesen Haftungsausschluss fallen auch Schadensersatzansprüche. Das verstößt teilweise gegen § 309 Nr. 7 BGB, wonach wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit eine Haftung überhaupt nicht und im Übrigen bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen nicht ausgeschlossen werden kann. Ferner entfällt ein Ausschluss von Schadensersatzansprüchen bei der Verletzung sogenannter Kardinalpflichten.
Unterlassungserklärung
Společnost
|
Informace
|
Servis
|
Socialní sítě
|
Copyright © 2024 by eRGAB | HAUS365 | PSJ DEUTSCHLAND | IMMOBILIEN365 | ZOOM365 - všechna práva vyhrazena