Abrechnung trotz Kündigung

 

 

Vertragstext

Bei Kündigung durch den Auftraggeber (Bauherrn) bleibt hiervon das Recht des Auftragnehmers (Bauunternehmer) zur Abrechnung nach § 649 BGB unberührt.

 

Rechtliche Begründung

Eine Kündigung durch den Auftraggeber (Bauherrn) wegen Nichterlangung der Bauerlaubnis oder einer laut Vertrag geforderten Finanzierungszusage darf die nachteiligen Rechtsfolgen einer freien Kündigung nach § 649 BGB nicht auslösen, da dies eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB wäre, die dem gesetzlichen Leitbild des § 649 BGB widerspricht.

Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 166/05

 

(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)