RATGEBER | BAUTECHNISCHE NORMEN

 
 

 

RATGEBER | BAUTECHNISCHE NORMEN

 

Bautechnische Normen

Ob Fenster oder Türen, die Planung der elektrischen Anlage oder der komplette Bauvertrag – Normen bieten in nahezu allen Bereichen des Bauens Orientierung. Sie klären wesent­liche Fragen der Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Produkten, der Verträglichkeit für Gesundheit und Umwelt, der korrekten Bauausführung, der Dauerhaftigkeit des Bau­werks, dienen der Vertragssicherheit und der Vergleichbar­keit von Dienstleistungen.

 

Wie entsteht eine Norm und was regelt sie?

Von den rund 33.000 DIN-Normen betreffen circa 2.300 den Baubereich. Ihre Anwendung ist freiwillig, es sei denn, sie sind durch die obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder durch öffentliche Bekanntmachung bauaufsichtlich eingeführt oder vertraglich vereinbart. Dennoch halten sich viele Herstel­ler und ausführende Firmen auch freiwillig an Normen. Nor­men spielen bei Rechtsstreitigkeiten eine große Rolle wenn es darum geht zu beurteilen, ob ein Werk entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik vertragsgemäß und mängelfrei erstellt wurde.

Normen werden in Ausschüssen im Konsens erarbeitet. In diesen Ausschüssen kommen die sogenannten „interessierten Kreise“ zusammen, d.h. Vertreter aller Interessensgruppen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt- und Verbraucheror­ganisationen, die an der Erarbeitung der spezifischen Norm interessiert sind. Außerdem sorgt der DIN-Verbraucherrat dafür, dass Experten zur Wahrnehmung der Verbraucherinteressen in die Normungsausschüsse entsendet werden. Im Rahmen der Einspruchsfrist kann darüber hinaus jedermann zu den Entwürfen Stellung nehmen. Am Einfachsten geht dies über das Normen-Entwurfsportal des DIN unter www.din.de/ de/mitwirken/entwuerfe.

 

Die Regelungsinhalte von Normen sind vielfältig und abhän­gig von ihrem Anwendungsbereich. Sie regeln technische Sachverhalte in Form von Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen. Hier stehen aus Verbrauchersicht hersteller-unabhängig die Sicherheit, Fragen des Gesundheits- und Umweltschutzes, der Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaf­tigkeit von Produkten im Vordergrund. Zum anderen werden aber auch Prüfverfahren zum Nachweis dieser Eigenschaften festgelegt, die eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse ermög­lichen. Die Blower-Door-Messung, die die Luftdichtheit von Gebäuden prüft, ist solch ein Beispiel für ein genormtes Prüf­verfahren.

Wenn Bauherren sich vertraglich die bestimmte Eigenschaft eines Produktes zusichern wollen, z. B. die Widerstandsklas­se einer Haustür im Hinblick auf Einbruchhemmung, sollten sie die entsprechende Norm in den Vertrag aufnehmen – in diesem Fall DIN EN 1627 „Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse – Einbruchhemmung – Anfor­derungen und Klassifizierung“, in der die Widerstandsklas­sen einer Haustür festgelegt sind. Über die Inhalte der jeweils zu fixierenden Normen kann man sich bei einem unabhängi­gen Bauherrenberater informieren lassen.

 

Welchen Nutzen haben bautechnische Normen für Ver­braucher?

Verbraucher, egal ob als privater Bauherr, Erwerber oder Eigentümer einer Immobilie, profitieren in vielfältiger Weise von der Einhaltung von Normen und zwar unabhängig da­von, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmo­bilie handelt. Einschränkend muss gesagt werden, dass der Erwerber einer Immobilie nur den Anspruch auf den Stand der Technik hat, der zum Zeitpunkt ihrer Errichtung galt. Dies bedeutet konkret z. B. für Mietverträge, dass ein Gebäude aus den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts nur dem Wärme- und Schallschutz genügen muss, der zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes vorgeschrieben war. Auch sind im Hinblick auf die Auswirkung verwendeter Produkte auf die menschliche Gesundheit z. B. durch den Einsatz von Holz­schutzmitteln, ganz andere Gefährdungspotentiale vorhan­den, als dies in einem neu errichteten Gebäude der Fall ist. Vor dem Erwerb einer Bestandsimmobilie sollte daher der Rat eines unabhängigen Fachmanns, z. B. eines Bauherrenberaters, in Anspruch genommen werden, der die typi­schen Probleme der Bauten aus unterschiedlichen Baujahren kennt und zudem konkrete Mängel am vorhandenen Gebäu­de erkennen kann.

Bei der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens müssen die allgemein anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt werden, um zu einem mängelfreien Werk zu kommen, das die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringt. Dies gilt gleichermaßen für den Neubau wie für den Umbau beste­hender Gebäude. Der geforderte Nachweis z. B. für Standsi­cherheit wird zwar aufgrund behördlicher Vorgaben erstellt, basiert jedoch auf Rechenverfahren, die in Normen festgelegt sind. Deren Inhalte sind für den Verbraucher meist nicht nach­vollziehbar, garantieren ihm aber ein standsicheres Gebäu­de, da normativ Sicherheitsbeiwerte aufgenommen wurden, die auch extreme Belastungen berücksichtigen.

Die Kosten eines Gebäudes werden durch Normen nicht prin­zipiell erhöht, da der Planer auf genormte Rechenverfahren und genormte Produkte ohne zusätzliche Nachweise zurück­greifen kann. Genormte Bauausführungen bieten Sicherheit im Hinblick auf Funktionalität und Dauerhaftigkeit, und damit auch Kostensicherheit. Natürlich sind die Baukosten eng mit dem Ausstattungsstandard verbunden. Auch hier bieten Nor­men Kostensicherheit, da es sich in der Regel um Mindestan­forderungen handelt. Bei der Ausstattung von Gebäuden z. B. mit einer elektrischen Anlage nach DIN 18015-2 „Elek-trische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung“ erhält der Kunde eine Mindestaus­stattung, deren Umfang den üblichen Gebrauch ermöglicht und die Kosten im Rahmen lässt. Ein anderer Ausstattungs­standard kann auch hier vertraglich vereinbart werden, zum Beispiel nach den RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung) RG 678. Der BSB hat zu diesem Thema auch einen Ratgeber „ABC Elektroinstallation“ herausgege­ben, der kostenlos auf seiner Homepage zur Verfügung steht.

Da es sich bei der Errichtung eines Gebäudes um einen kom­plexen Vorgang handelt, an dem unterschiedliche Gewerke beteiligt sind, kommt es erfahrungsgemäß immer wieder zu Problemen und Fehlern. Die Berücksichtigung von Ausfüh­rungsnormen, z. B. im Bereich der Abdichtungen oder auch der Ausführung der Luftdichtheit der Gebäudehülle, hilft dem Handwerker und schützt den Bauherren vor unliebsamen Überraschungen. Da sich einige Mängel erst später offenba­ren offenba­ren, z. B. Schimmelbildung infolge eindringenden Regenwas­sers während der Bauphase, hilft zudem die Baubegleitung durch einen unabhängigen Bauherrenberater des BSB diese Fehlerquellen aufzudecken.

Immer mehr Bauherren legen Wert auf ein gesundes Wohnkli­ma. Zum einen spielen dabei die durch raumlufttechnische Anlagen steuerbaren Aspekte wie Temperatur, Luftfeuchte und Zugerscheinungen eine Rolle, die durch die Planung der Lüftungsanlage nach DIN 1946-6 „Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anfor­derungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“ be­rücksichtigt wird. Zum anderen legen viele Bauherren Wert auf die Verwendung gesundheitlich unbedenklicher Baupro­dukte, die möglichst wenig Schadstoffe in die Innenraumluft emittieren oder schadstofffrei sind. Die besten Produkte einer Produktgruppe in dieser Hinsicht werden durch den Blauen Engel ausgezeichnet. Die Einhaltung der Anforderungen sei­nes Kriterienkatalogs wird unter anderem auch durch entspre­chende Prüfnormen kontrolliert.

Der Bauherren-Schutzbund e.V. unterstützt u.a. bei der fachlichen Beratung vor Vertragsabschluss, der Prüfung von Bauverträgen und Bau- und Leistungsbeschreibungen. Auch hilft der BSB durch seine baubegleitende Qualitäts­kontrolle bei der Überprüfung der Vertragserfüllung und fachgerechten Ausführung der Bauleistungen gemäß der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik.

 

Welche Fragen sollte der private Bauherr klären?

  • Wurde der Bauvertrag rechtlich geprüft, und bilden die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die gel­tenden DIN-Normen die Vertragsgrundlage?
  • Wurde die Bau- und Leistungsbeschreibung bautech­nisch geprüft und ist der Vertragsgegenstand eindeutig definiert?
  • Enthält die Bau- und Leistungsbeschreibung konkrete bautechnische Normen, um speziell gewünschte Qua­litätsstandards für Bauprodukte und Bauleistungen wirk­sam zu vereinbaren?
  • Ist im Bauvertrag die Übergabe von Planungsunterlagen und technischen Nachweise geregelt?
  • Sind technische Prüfungen wie zum Beispiel die Blo­wer-Door-Messung für das Bauvorhaben vertraglich ver­einbart?
  • Ist eine Kontrolle der Vertragserfüllung und der Bauqua­lität vom ersten Spatenstich bis zur Schlussabnahme ge­währleistet?
  • Ist gesichert, dass auftretende Mängel dokumentiert und angezeigt werden?
  • Ist eine förmliche Schlussabnahme mit Objektbegehung vereinbart?

 

 

(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)