RECHT | VERJÄHRUNGSFRIST UND GEWÄHRLEISTUNG

 
 

 

RECHT | VERJÄHRUNGSFRIST UND GEWÄHRLEISTUNG

 

Dem Bauherren-Schutzbund e.V. wurde das Recht zuerkannt, gemäß § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) im eigenen Namen Unterlassungsansprüche oder sonstige Rechte gegen Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 1 UKlaG geltend zu machen, die nach den §§ 307 ff. BGB unwirksam sind.
Die Vertrauensanwälte des Bauherren-Schutzbund e.V., Dr. Dr. Elke Heera und Dr. Benjamin Berding, haben für Sie eine Auswahl verbraucherfeindlicher Klauseln, die durch den BSB erfolgreich abgemahnt oder die durch gerichtliche Entscheidungen untersagt wurden, zusammengestellt und kommentiert.

 

(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)

 


Gewährleistung nur bei fachgerechter Wartung

Urteil: Landgericht Bamberg – 2 O 175/14

Verjährungsbeginn bei bloßer Übergabe

Unterlassungserklärung

 

Gewährleistung

Urteil: Landgericht Berlin - 26. O. 276/05

 

Sichtbare Mängel, Verlust der Mängelrechte

Urteil: Landgericht Berlin - 26. O. 276/05

 

Verkürzung der Gewährleistungspflicht

Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 246/05