BAULEITUNG | KOORDINATION UND OBJEKTÜBERWACHUNG

 

PSJ | Engineering | Bauleitung  die Koordination der Bauausführung und die Überwachung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen.

 

 

PSJ | Engineering | Bauleitung

 

 

BAULEITUNG | Objektüberwachung

 

Auf die Objektüberwachung entfallen aufgrund des Projektverlaufs die Koordination der Bauausführung und die Überwachung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, den Leitungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regel der Technik und Vorschriften.

 

Bauleitung auf der Seite des Auftraggebers

 

Grundleistungen:

 

  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken
  • Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Überwachung von Fertigteilen
  • Überwachen eines Zeitplanes
  • Führen eines Bautagebuches
  • Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
  • Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln
  • Rechnungsprüfung
  • Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle
  • Auflisten der Gewährungsfristen
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag

 

Besondere Leistungen:

  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiternnach jeweiligem Landesrecht
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleitungen hinausgeht
 

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Koordination der Bauausführung und die Überwachung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen

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