ENERGIEAUSWEIS | nach EnEV

 

 

ENERGIEAUSWEIS | nach Energieeinsparverordnung

 

Bei Errichtung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

Energieausweise bei Neubau von Gebäuden ist Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen. Die wesentlichen Ergebnisse der nach § 3 und § 4 EnEV erforderlichen Berechnungen sind anzugeben.

Aufgrund der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2014 haben Energieausweise einen Bandtacho, unterteilt in Effizienzklassen auf einer Skala von A+ (geringer Energieverbrauch) bis zu H (hoher Energieverbrauch). Ähnlich wie bei Elektrogeräten.

 

Die Berechnung auf einem Normklima in Deutschland und einer Normnutzung wie einer gleichmäßigen Beheizung des Gebäudes basiert. Der Standort und das Nutzerverhalten beeinflussen somit das tatsächliche Ergebnis. Im Bedarfsausweis werden der Primär- und der Endenergiebedarf ausgewiesen, im Verbrauchsausweis der (End-)Energieverbrauchskennwert.

  • Primärenergiebedarf
  • Endenergiebedarf
  • Energieverbrauchskennwert

 

Energieausweis nach EvEV kann nur zusammen mit Bauvorlagen - Standard- oder Individuelle- Planung bestellt werden. 

 

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