BAULEITUNG | die Koordination der Bauausführung und die Überwachung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen
BAULEITUNG | Koordination und Objektüberwachung
Auf die Objektüberwachung entfallen aufgrund des Projektverlaufs die Koordination der Bauausführung und die Überwachung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, den Leitungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regel der Technik und Vorschriften.
Die Bauleitung leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle und ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Als „Sachwalter des Bauherrn“ übernimt die Bauleitung die Überwachung und Überprüfung der zu erbringenden Leistung, koordinieren die Gewerke und sonstige Beteiligte (evtl. Planer, Behörden etc.) und steht in direktem Kontakt mit dem Bauherrn zur Klärung technischer Fragen.
Bauleitung auf der Seite des Auftraggebers
Grundleistungen:
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
- Überwachen der Ausführung von Tragwerken
- Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
- Überwachung von Fertigteilen
- Überwachen eines Zeitplanes
- Führen eines Bautagebuches
- Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen
- Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln
- Rechnungsprüfung
- Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle
- Auflisten der Gewährungsfristen
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
Besondere Leistungen:
- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
- Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiternnach jeweiligem Landesrecht
- Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleitungen hinausgeht