FERTIGHAUS | Sicherheit und Versicherung

 

 

 

FERTIGHAUS | VERSICHERUNGEN 

 

Sicherheit für Haus und Familie: So ist das Eigenheim gut versichert und abgesichert

 

Wer überversichert ist, verschenkt unter Umständen viel Geld, wer unterversichert ist wird dies an dem Tag bereuen, an dem man die betreffende Versichersicherung in Anspruch nehmen würde. Die richtige Balance muss jeder für sich selber finden und gewisse Risiken abwägen. Mitunter kann es günstiger sein, selber etwas Geld zur Seite zu legen und einen zerbrochene Scheibe von diesem Geld zu bezahlen.

 

Versicherungen während der Bauphase

 

BAUHERRENHAFTPFLICHT

Eine Bauherrenhaftpflicht ist unverzichtbar. Im Fertighausbau sind die Prämien deutlich niedriger, da die Bauphase entsprechend kurz ist und ein Schadensfall damit auch unwahrscheinlicher. Zudem trägt der Fertighausanbieter einen großen Teil des Risikos und vor Ort sind weniger Handwerker Ort beteiligt, was das Schadensrisiko zudem noch senkt. Doch sollte man ein Ausbauhaus bauen und sich die Arbeiten über mehrere Wochen oder gar Monate erstrecken, steigen auch die Prämien.

Aber auch für den Aushub der Baugrube und dem Bau des Fundaments, ist man als Bauherr für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich. Zudem ist die Bauherrenhaftplicht eine ziemlich günstige Angelegenheit und hat nur Bestand, solange die Baustelle eingerichtet ist. Die Bauherrenhaftplicht umfasst Sach- und Vermögensschäden sowie Personenschäden. An dieser Stelle zu sparen, wäre definitiv falscher Geiz.

 

BERUFSGENOSSENSCHAFT

Häufig flattert schon kurz nach Erteilung der Baugenehmigung ein Schreiben der Berufsgenossenschaft ins Haus, in dem man aufgefordert wird, Helfer auf der Baustelle anzumelden. Auch sie deckt zahlreiche Personenschäden ab. Sehr bestimmte Konstellationen sind jedoch ausgeschlossen. Die Berufsgenossenschaft springt auch ein, wenn eine bei Arbeiten auf der Baustelle Person zu Schaden kommt, die nicht angemeldet war. Das bedeutet nicht, dass man sich zurücklehnen kann. Denn in einem solchen Fall nimmt die Berufsgenossenschaft den Bauherren in Regress. 

Wer aber ganz auf die Arbeit von Profis vertraut oder die Freunde nur für ungefährliche Tätigkeiten wie Streichen und Tapezieren einsetzt, wird um diese Versicherung herumkommen. Ist man bei einem Bausatzhaus oder einem Ausbauhaus mit früher Ausbaustufe bei schweren Arbeiten auf die Hilfe von Freunden angewiesen, sollten diese - auch zu deren eigenen Absicherung -  bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden.

 

BAULEISTUNGSVERSICHERUNG

Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden ab, die auf der Baustelle durch Dritte oder höhere Gewalt entstehen. Auch vor Diebstahl kann man sich im Rahmen dieser Versicherung absichern. Da die Bauphase bei einem Fertighaus denkbar kurz ist, lohnt sich eine Bauleistungsversicherung nur in Einzelfällen.

 

Versicherungen, wenn man selbst zu Schaden kommt

 

RISIKOLEBENSVERSICHERUNG, BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG & RESTSCHULDVERSICHERUNG

Für den Fall, dass man selber bzw. der Hauptverdiener/die Hauptverdienerin etwas zustößt kommt, sollte eine Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kann man die Beitragshöhe entweder so ansetzen, dass das Geld im Schadenfall für eine Abbezahlung des Darlehens ausreicht. Da einen Berufsunfähigkeitsversicherung auch unabhängig vom Hausbau empfehlenswert ist, kann man zusätzlich auch eine Restschuldversicherung abschließen. Die sorgt dafür, dass nach dem Tod oder im Falle einer Berufsunfähigkeit das Haus abbezahlt wird.

 

Versicherungen nach dem Einzug

 

HAUSRATVERSICHERUNG

Die Hausratversicherung deckt keine Schäden am Gebäude ab, sondern an den an Einrichtungsgegenständen. Häufig hat man eine Hausratsversicherung auch schon abgeschlossen, bevor man ein Eigenheim bezieht. In jedem Fall sollte man mit der Zeit, die Versicherungssumme überprüfen. Hat zum kurz nach der Ausbildung oder dem Studium man seinen Hausrat einmal großzügig mit 10.000 Euro veranschlagt, kann mit gestiegenem Lebensstandard diese Summe schon nicht mehr ausreichen. Ist der Wert der Einrichtungsgegenstände auf 30.000 Euro angewachsen, wäre im Schadenfall nur ein Drittel abgesichert. Hat ein Einbrecher zum Beispiel Diebesgut im Wert von 6.000 Euro erbeutet, bekäme man nur 2000 Euro ersetzt. Wertgegenstände die nicht unmittelbar im Haus aufbewahrt werden (z.B. ein teures Fahrrad), sind nicht von der Hausratsversicherung abgedeckt, sofern sie nicht gesondert aufgenommen wurden.

 

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Wenn man Immobilien ganz oder zum Teil vermietet hat, greift die private Haftpflichtversicherung nicht. In diesem Fall empfiehlt sich der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Klassische Fälle sind Sach- oder Personenschäden durch herunterfallende Dachziegel oder wenn jemand bei Glatteis auf dem Gehweg ausrutscht oder man sonst irgendwie seinen „Verkehrssicherungspflicht“ (siehe unten) außer Acht gelassen haben könnte. Diese Versicherung gilt auch für unbebaute Grundstücke. Das bedeutet, dass die private Haftpflichtversicherung nur greift, soweit man ein Haus alleine mit der Familie bewohnt.

 

WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

An einer Wohngebäudeversicherung führt für Hauseigentümer im Prinzip kein Weg vorbei. Zu hoch sind die Kosten, wenn einer der abgedeckten Schäden eintritt. Denn vor Hagel, Sturm, Leitungswasserschäden oder Feuer kann man sich nicht schützen. Es ist egal, ob ein Sturm das Dachabdeckt, ein Feuer alles verraucht oder sich eine Wand über Wochen hinweg aufgrund eines kleinen Risses in einer Wasserleitung vollsaugt – der Schaden ist meistens immens.

 

ELEMENTARSCHADENSVERSICHERUNG

Aber Vorsicht, nur weil Sturmschäden oder auch Schäden durch Starkregen abgedeckt sind, heißt, dass nicht, dass die Versicherung auch andere, von Naturgewalten verursachte Schadensfälle abdeckt. Wer in Regionen wohnt, in denen Lawinen, Hochwasser oder Erdsenkungen wahrscheinlich sind, sollte zusätzlich eine Elementarschadensversicherung abschließen. Diese deckt auch Schäden durch Erdbeben, Schneedruck oder Vulkanausbrüche ab. Unter welchen Bedingungen und ob sich überhaupt einen solche Versicherung abschließen lässt, hängt von einer Einzelfallbewertung und Gefahrenabschätzung durch Versicherung ab. Denn die in diesem Fällen abgedeckten Schäden können auch einen Totalverlust der Immobilie umfassen. Entsprechend hoch sind die Kosten, die die Versicherung zu tragen hätte.

 

GLAS- UND REPARATURVERSICHERUNG

Ob man eine Glas- und Reparaturversicherung benötigt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Wenn man viele oder große Glasflächen am Haus hat, ist der Abschluss einer solchen Versicherung potenziell sinnvoller als bei weniger Fenstern. Auch wenn man bedenkt, wie viel eine energieeffizient gedämmte Scheibe kostet, kann sich der Abschluss einer Glasversicherung lohnen.

Darüber hinaus deckt die Versicherung in der Regel auch gläsernes Mobiliar und Ceran- oder Induktionsfeld ab.

 

Die Sicherheit am Haus erhöhen

Wenn man gut versichert ist, mag das leicht darüber hinwegtäuschen, dass man auch am Haus selbst einiges für die Sicherheit des Hauses und der Bewohner machen kann - und es auch sollte.

 

Einbruchsschutz

Zunächst mag man an den Schutz vor Einbrechern denken. Am effektivsten sind immer noch physische Hürden. So können beispielsweise Fenster durch Pilzkopfzapfen vor aufhebeln geschützt werden oder durch spezielle Folien vor dem Einschlagen geschützt werden. Gitter vor den Fenstern erschweren ebenso den Zugang, sehen aber nur bei bestimmten Hausstilen gut aus.

 

Ebenso gibt es einbruchshemmende Haus- und Wohnungstüren. Statt eines herkömmlichen Schlosses, dass ich mit einem normalen Schlüssel öffnen lässt, kann man auch elektronisch codierte Schlösser oder Iris- und Fingerbadruck-Scanner verwenden. Um ein solches Schloss zu knacken, brauchen Einbrecher entweder viel Fantasie oder aber rohe Gewalt. Dies erhöht jedoch die Gefahr, entdeckt zu werden.

 

Einen hundertprozentigen Schutz bietet das alles nicht, doch Einbrecher belassen es häufig bei einem Einbruchsversuch, wenn sie nicht innerhalb weniger Sekunden oder Minuten ihr Ziel erreichen.

 

Verkehrssicherungspflicht

Weniger häufig denkt man an die Verkehrssicherung. Der Begriff „Verkehrssicherungspflicht“ mag einem schon ein paar Mal begegnet sein, eine konkrete Vorstellung hat man deshalb aber nicht davon. Kein Wunder, immerhin umfasst diese ganz verschiedenen Bereiche. Im Prinzip beschreibt diese, dass man sich so zu verhalten hat, dass Gefahrenquellen behoben werden oder gar nicht erst entstehen. Juristen sprechen gerne von der „im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“. Das kann zum einen bedeuten, dass man morsche und lose Äste aus einem Baum herausschneidet, damit diese beim nächsten Sturm nicht in Nachbars Garten oder auf Autos fallen, aber auch dass man bei Eis- und Schneeglätte vor dem Haus den Weg räumt. Ebenso kann dies bedeuten, dass man Zufahrtswege ausleuchtet. Gerade wenn noch Mieter in dem Haus wohnen, ist man als Eigentümer dafür verantwortlich, dass beispielsweise das Licht im Treppenhaus funktioniert oder der Mieter die Wohnung wie vereinbart nutzen kann.

 

Versicherungen kosten Geld, doch sind sie im Ernstfall auch finanzieller Rettungsschirm. Diese Übersicht hilft dabei, einen Überblick über die Möglichkeiten zu erhalten und ordnet die ungefähre Wichtigkeit für einen selbst ein. Wann eine Versicherung für wen Sinn macht, hängt davon ab, wie risikobewusst die Bauleute sind, wie sie mit ihrem Haus und Außenbereich umgehen und wie viel Pech sie letzten Endes ereilt.