Leistungsverweigerungsrecht

 

 

Vertragstext

Der v. g. Festpreis ist gemäß anliegendem Zahlungsplan auf das Konto der ... mbH bei der (...) binnen fünf Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen, d. h. das finanzierende Kreditinstitut ist unwiderruflich zur Überweisung der laut Zahlungsplan fälligen Rate an die ... mbH zu beauftragen. (...)

 

Rechtliche Begründung

Die Klausel verstößt gegen § 309 Nr. 2 BGB. Ein durchschnittlich juristisch bewanderter Bauherr muss diese Klausel dahingehend verstehen, dass aufgrund der dort verwendeten Formulierung einer „unwiderruflichen“ Beauftragung die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von berechtigten Leistungsverweigerungsrechten ausgeschlossen wird, da er innerhalb der dort genannten Frist von 5 Tagen nach Rechnungslegung sein Kreditinstitut mit der Bezahlung zu beauftragen hat. Dies stellt eine unzulässige Einschränkung von Leistungsverweigerungsrechten i. S. der §§ 320, 641 Abs. 3 BGB dar.

Urteil: Landgericht Berlin - 26. O. 276/05

 

(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)