Vertragstext
Alle verspätet eingehenden Zahlungen kann der Auftragnehmer (Bauunternehmer) mit Verzugszinsen, in Höhe des Zinssatzes für Dispositionskredite ihrer Hausbank, belegen.
Rechtliche Begründung
Diese Verzugszinsregelung verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB und bewirkt eine unangemessene Benachteiligung des Bauherrn. Der Zinssatz für einen „Dispositionskredit der Hausbank“ ist eine unbestimmte Größe und somit nicht klar und verständlich.
Unterlassungserklärung
(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)
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