Unbestimmte Verzugszinsen

 

 

Vertragstext

Alle verspätet eingehenden Zahlungen kann der Auftragnehmer (Bauunternehmer) mit Verzugszinsen, in Höhe des Zinssatzes für Dispositionskredite ihrer Hausbank, belegen.

 

Rechtliche Begründung

Diese Verzugszinsregelung verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB und bewirkt eine unangemessene Benachteiligung des Bauherrn. Der Zinssatz für einen „Dispositionskredit der Hausbank“ ist eine unbestimmte Größe und somit nicht klar und verständlich.

Unterlassungserklärung

 

(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)