RATGEBER | ANGEBOTSCHECK FÜR PHOTOVOLTAIKANLAGEN

 

 

 

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RATGEBER | PHOTOVOLTAIKANLAGEN

 

Angebotscheck für Photovoltaikanlagen

Eine Photovoltaikanlage ist bei einem Hausneubau fast schon eine Selbstverständlichkeit. Sie dient hierbei nicht mehr nur als Kapitalanlage mit Gewinnen aus in das öffentliche Netz eingespeistem Strom, sondern vermehrt auch als eigene Ener­gieversorgung. Somit kann z.B. relativ teurer Strom aus dem Netz bei einem Direktverbrauch eingespart werden. Für den Laien stellt sich aber oft die Frage, was zu einer vernünftigen PV-Anlage alles dazugehört und auf welche Qualitätskriterien zu achten ist.

 

Bestandteile der Photovoltaikanlage

Eine PV-Anlage besteht aus Modulen (Generatorfeld), Be­festigungssystem, Gleichstromverkabelung, Wechselrichter, separatem Zähler und Haus- bzw. Netzanschluss. Bei einer größeren Ausnutzung des Eigenstromverbrauches kann noch ein Speicher (Batterie) dazugehören (optional).

 

Was sollte ein qualitativ anspruchsvolles Angebot enthalten?

Im Angebot sollte die PV-Anlage wie folgt detailliert beschrieben sein: Anzahl, Marke und Typ der Module; Anzahl, Hersteller und Typ des oder der Wechselrichter(s); das Haltesystem (Montagesystem auf dem Dach); Verkabelung der Gleich­strom- und Wechselstromseite; Schutzeinrichtungen; die An­meldung beim Netzbetreiber; der Netzanschluss nach den technischen Vorgaben des Netzbetreibers; die Inbetriebnah­me sowie die Erstellung einer Ertragsprognose mit Wirtschaft­lichkeitsberechnung. Mit dem Angebot ist ein Modul-Verlege­plan vorzulegen, aus dem die Größe und Modulanordnung auf dem Dach ersichtlich ist. Die wichtigsten Bauteile und de­ren Kriterien sind nachfolgend nochmals im Detail erläutert.

 

Module

Aufgrund der Vielzahl der auf dem Markt befindlichen Anbie­ter ist es schwierig, bestimmte Marken zu empfehlen. Deut­sche Markenprodukte haben ihren Preis. Es gibt aber auch (meist aus Asien). Von Vorteil wäre, dass zumindest eine deut­sche Niederlassung existiert, um im Reklamationsfall einen deutschen Ansprechpartner zu haben. Die Modulhersteller geben derzeit 5 bis 10 Jahre Produktgarantie und bis zu 30 Jahren eine Leistungsgarantie auf eine bestimmte Mindestleis­tung (in der Regel 80% der ursprünglichen Ausgangsleistung). Die Garantieangaben der einzelnen Hersteller sollten jedoch nicht zu hoch bewertet werden, weil deren Geltendmachung oftmals recht schwierig ist und der PV-Markt einem stetigen Wandel unterliegt. Von der Technologie her machen auf einer begrenzten Dachfläche Module mit einem großen Wirkungs­grad Sinn. Hier sind in der Regel mono- oder polykristalline Module am effektivsten. Von sogenannten Dünnschichtmodu­len mit geringem Wirkungsgrad ist bei kleinen Dachflächen abzuraten.

 

Wechselrichter

Der Wechselrichter, welcher den von den Modulen erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, ist das Herzstück einer jeden Anlage. Hier sollte man auf Markenprodukte mit einem hohen Wirkungsgrad (mind. 98%) achten, sowie entsprechendem Garantieservice. Garantien von 5 Jahren sind die Regel, einige Hersteller bieten auch 10 Jahre an. Der Gesetzgeber fordert, dass zur besseren Netzintegration die Wechselrichter bei Kleinanlagen auf 70% Wirkleistung begrenzt werden. Eine um ca. 30% geringer dimensionierte Wechselrichterleistung gegenüber der Modulleistung ist des­halb völlig in Ordnung.

 

Verkabelung

UV-beständige Kabel auf der Gleichstromseite sind obligato­risch, jedoch müssen diese trotzdem vor äußeren Einflüssen wie Sonne, Niederschlag, Eis und auch gegen möglichen Nagetierverbiss geschützt, d.h. in feste Kabelkanäle außer­halb des Modulfeldes verlegt werden. Im Angebot sollte des­ halb entsprechendes Material mit angegeben sein. Auch Ka­belkanäle müssen im Freien UV-beständig ausgeführt werden.

 

Schutzeinrichtungen

Neben den allgemeinen elektrischen Schutzeinrichtungen (Überstromsicherung) sind je nach Gebäudeart und Erfor­dernis zusätzliche Schutzeinrichtungen erforderlich oder zumindest empfehlenswert. Sollte Ihr Haus keinen äußeren Blitzschutz haben, benötigen Sie für die PV-Anlage in der Re­gel auch keinen. Einzelheiten sollten Sie hierbei im Vorfeld mit Ihrer Versicherung klären. Ist ein Blitzschutz vorhanden, darf dieser nicht mit der PV-Anlage überbaut werden. Zudem ist der Einbau eines Überspannungsschutzes vor den Wech­selrichtern und am Hausanschluss erforderlich. Auch wenn kein Blitzschutz vorhanden ist, ist ein Überspannungsschutz empfehlenswert.

 

Speicher

Ein Direktverbrauch von eigenerzeugtem Solarstrom am Tage macht wirtschaftlich Sinn, insbesondere wenn die Verbrauchs­gewohnheiten darauf abgestimmt werden. Nutzen Sie des­halb diese technische Möglichkeit, welche in der Regel nur einen separaten Zähler zur getrennten Zählung von eigenge­nutztem und netzeingespeistem Strom erfordert. Es entwickeln sich derzeit Speichermedien, welche eine höhere Eigenstrom­nutzung ermöglichen. Sie sind jedoch noch sehr kosteninten­siv und stellen deshalb derzeit einen wirtschaftlichen Nutzen noch in Frage. Lassen Sie sich hier auch nicht mit „schönge­rechneten“ Zahlen blenden. Hier sollte die weitere Entwick­lung und Preisbildung abgewartet werden. Eine Nachrüstung ist jederzeit möglich.

 

Dokumentation

Gem. DIN VDE 0126-23 ist nach Anlagenfertigstellung zwin­gend eine vollständige Dokumentation aller Anlagenteile zu übergeben. Dazu gehören auch alle Prüfprotokolle (Messun­gen Gleichstromseite und Netzanschlussseite) und eine Bestä­tigung, dass die Anlage nach den VDE-Vorschriften errichtet und geprüft und Sie als Betreiber in die Funktionsweise der Anlage ausreichend eingewiesen wurden. Darin sind die Ge­währleistungs- und Garantiebedingungen und Hinweise zur Wartung der Anlage anzugeben. Es ist empfehlenswert, im Angebot die Erstellung eines Anlagenpasses in einer separa­ten Leistungsposition zu verlangen.

 

Abnahme

Da es sich nach derzeit mehrheitlicher rechtlicher Auffassung beim Erwerb einer PV-Anlage um einen Kaufvertrag mit Mon­tageverpflichtung handelt, gibt es in der Regel keine Abnah­me. Abnahmeerklärungen sind zudem für den Laien insofern schwierig, da er selbst gar nicht einschätzen kann, ob die Anlage mängelfrei errichtet wurde. Es macht daher Sinn, die Anlage von einem unabhängigen Fachmann „abnehmen“ zu lassen, der gleichzeitig prüft, ob alle relevanten Unterlagen vorliegen.

 

Gewährleistung / Garantien

Es liest sich fast gleich, aber beides ist zu unterscheiden. Eine Gewährleistung umfasst eine umfassende gesetzliche Ge­währ auf die vom Installateur erbrachte Leistung mit Nachbes­serungspflicht bis hin zur Rückabwicklung bei gescheiterten Nachbesserungen. Nach derzeit mehrheitlicher rechtlicher Auffassung beträgt die gesetzliche Gewährleistung beim isolierten Erwerb von PV-Anlagen nur zwei Jahre. Garantien werden von den Herstellern freiwillig gegeben. Hierzu ge­hören Modulgarantie (5 bis 10 Jahre), Leistungsgarantie der Module (bis zu 30 Jahre) und Wechselrichtergarantien (Standard 5 Jahre, längere Garantien in der Regel gegen Aufpreis). Im Garantiefall bestimmt sich die Reparatur oder der Ersatz ausschließlich nach den Garantiebedingungen der Hersteller, welche inhaltlich weit unter den gesetzlichen Ge­währleistungsrechten liegen können. Es empfiehlt sich daher, vom Installateur zumindest eine fünfjährige Gewährleistung zu verlangen, da die gesetzlichen zwei Jahre oftmals zu kurz erscheinen.

 

Ertragsprognosen

Lassen Sie sich mit dem Angebot eine Ertragsprognose und Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen, damit Sie sehen und einschätzen können, wie sich Ihre Investition rechnet. In der Regel wird dies auch Ihre Bank bei einer Finanzierung for­dern.

 

Zahlungsvereinbarungen

Oftmals muss nach den vom Installateur getroffenen Zahlungs­vereinbarungen der Kunde in erhebliche Vorausleistungen ge­hen. Dies ist problematisch. Achten Sie darauf, dass Sie keine Zahlungen ohne direkte Gegenleistung vornehmen – also kei­ne Vorauskasse, sondern Zahlung bei Erhalt der Ware oder nach erbrachter Leistung. Empfehlenswert wäre z.B.: 60% nach Materiallieferung, 20% nach Montageende, 20% nach Inbetriebnahme und Übergabe der Dokumentation.

 

Wartungsvertrag

Einige Anbieter bieten auch gleichzeitig Wartungsverträge an. Hier wäre abzuwägen, ob Sie Ihre Anlage von dem glei­chen Installateur regelmäßig überprüfen lassen, oder ob Sie dies nicht einer unabhängigen Fachkraft übertragen sollten. Installationsfehler werden vom ersteren kaum entdeckt und dann auch nicht im Zuge der Gewährleistung freiwillig besei­tigt. Verbindet der Installateur den Wartungsvertrag mit einer Verlängerung der Gewährleistung (nicht Garantie), kann sich das unter Umständen lohnen. Auf Nummer Sicher geht man, wenn die Anlage in regelmäßigen Abständen von einem unabhängigen Fachmann geprüft wird (z.B. vor Ablauf der Gewährleistung, oder alle vier Jahre). Durch eine regelmäßi­ge Prüfung können rechtzeitig Mängel entdeckt und Schäden vorgebeugt werden; die Leistungsfähigkeit der Anlage bleibt somit erhalten.

Sind Sie sich bei vorliegenden Angeboten unsicher, kann Ih­nen für Ihre Entscheidung sicherlich ein unabhängiger Fach­mann (Sachverständiger) weiterhelfen. Die Kosten einer An­gebots- und Planungsprüfung sind meist überschaubar und gut investiertes Geld, denn Sie treffen für Ihre Investition eine Entscheidung für mindestens die nächsten 20 Jahre.

 

 

(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)