TIPY ODBORNÍKA | Zahlungspläne in Bauverträgen hart verhandeln

 

 

 

 

- stránky v českém jazyce, s tématikou platnou v ČR, se připravují -

 

App

 

EXPERTENTIPPS |  

 

Zahlungspläne in Bauverträgen hart verhandeln

Sie zahlen nach Baufortschritt – diese Zusicherung für private Bauherren steht in den Angeboten der meisten Hausanbieter. Für Verbraucher kommt es darauf an, bei den Vertragsverhandlungen Anbieter mit ihrem Versprechen beim Wort zu nehmen. „Bei der Prüfung der Zahlungspläne ist größte Aufmerksamkeit geboten“, betont Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. und hebt hervor: „Verbraucher sind gegenüber den Auftragnehmern am Bau nicht in der finanziellen Vorleistungspflicht“. Scheinbar unwichtige Formulierungsunterschiede können dieses Prinzip aushebeln und gravierende Folgen haben. Deshalb ist darauf zu achten, dass die im Zahlungsplan geforderten Raten dem Wert der erbrachten Leistungen entsprechen. „Es kommt nicht selten vor, dass die geforderten Abschläge auf den Vertragspreis zu hoch angesetzt werden und der Bauherr eine deutliche Überzahlung leistet“, so der BSB-Experte. Zudem sei darauf zu achten, wann die Raten gezahlt werden müssen. Sieht der Vertrag beispielsweise vor, dass eine Rate „vor Beginn des Fenstereinbaus“ oder „mit Beginn der Fliesenarbeiten“ zu leisten ist, gehe der Bauherr faktisch in Vorleistung. BSB-Geschäftsführer Becker weist darauf hin, dass das BGB privaten Bauherren das Recht einräumt, von ihren Auftragnehmern eine fünfprozentige Fertigstellungssicherheit bezogen auf den vereinbarten Werkvertragspreis zu erhalten. Viele kennen diesen gesetzlich verbrieften Anspruch nicht und fordern ihn deshalb nicht ein. Im Vertrag sollte vereinbart werden, wie diese Sicherheit gewährt wird. „Der Bauunternehmer kann dafür eine Fertigstellungsbürgschaft wählen, die dann aber spätestens bei Fälligkeit der ersten Zahlungsrate dem Bauherren übergeben sein muss“, nennt Becker eine Möglichkeit. Unterbleibe dies haben Bauherren das Recht, von der ersten Rate einen Sicherheitseinbehalt in dieser Höhe vorzunehmen. Um Fehler zu vermeiden und eigene Interessen zu wahren, sollten sich private Bauherr vor Vertragsabschluss unabhängigen, fachmännischen Rat holen, beispielsweise von den Bauherrenberatern und Vertrauensanwälten des Bauherren-Schutzbund e.V. Bauverträge sollten erst unterzeichnet werden, wenn alle Fragen bis ins Detail geklärt sind und die Finanzierung gesichert ist. Nachträgliche Änderungen gehen in aller Regel zu Lasten der Bauherren.

Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.