TIPY ODBORNÍKA | Schimmelpilzbefall mit gutachterlichem Rat sanieren

 

 

 

 

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Schimmelpilzbefall mit gutachterlichem Rat sanieren

Wenn es in Häusern und Wohnungen zu Belastungen und hygienischen bzw. gesundheitlichen Problemen durch Pilze kommt, dann sind dafür in der Regel ungünstige Rahmenbedingungen verantwortlich. Darauf verweisen Experten des Bauherren-Schutzbund e.V. Ursachen und Folgen von Schimmelpilzschäden hat die Verbraucherschutzorganisation kürzlich gemeinsam mit dem Institut für Bauforschung e.V. Hannover (IFB) in einer aktuellen Kurzstudie unter die Lupe genommen.

Auslöser für die Schimmelbildung in Innenräumen sei in jedem Fall eine hohe Feuchtebelastung der betroffenen Bauteile über einen längeren Zeitraum. „Dafür gibt es eine Vielzahl von Gründen, so etwa eindringendes Wasser von außen, eindringendes Wasser von innen sowie der Anfall von Tau- oder Kondenswasser“, betonen die BSB-Experten. Von außen könne Feuchtigkeit in der Regel eindringen, wenn zum Beispiel Mängel oder Schäden bei der Abdichtung erdberührter Bauteile oder andere Undichtigkeiten vorliegen. Durchfeuchtungen von innen seien in der Regel auf Leitungswasserschäden oder ähnliche Havarien im Haus zurückzuführen. Zur Tauwasserbildung komme es oft, wenn hohe Luftfeuchtigkeit in Innenräumen auf kalte Bauteile trifft und kondensiert. Dabei spielen Wärmebrücken in der Gebäudehülle oder aber auch das Heizungs- und Lüftungsverhalten der Bewohner eine wichtige Rolle. „Um den Befall erfolgreich sanieren zu können, müssen zunächst die Schimmelursachen sorgfältig untersucht und beseitigt werden. Dafür ist in der Regel die Expertise eines Fachgutachters erforderlich. Erst auf dieser Grundlage sollte die Sanierungsplanung und –ausführung erfolgen“, so eine Empfehlung der Studie. Am Markt seien mittlerweile eine Vielzahl von Materialien, Stoffen und Anlagen im Angebot, die gegen das häufig auftretende Problem helfen sollen. Deren Einsatz ohne gründliche Ursachenforschung könne schnell zu Misserfolg und Fehlinvestitionen führen, warnen die Verbraucherschützer.

Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.