TIPY ODBORNÍKA | Gerichtsgutachter haftet bei unrichtigen Sachverständigengutachten

 

 

 

 

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Gerichtsgutachter haftet bei unrichtigen Sachverständigengutachten

Entsprechen Gutachten nicht der objektiven Sachlage, gehen sie von einem unzutreffenden Sachverhalt aus oder ziehen daraus falsche Schlüsse, besteht Schadenersatzpflicht. Im Falle eines Zwangsversteigerungsverfahrens,  ersteigerte ein Kläger aufgrund eines Verkehrswertgutachtens ein Gebäude für 70.000 Euro. Anstatt eines gutachterlich konstatierten befriedigenden baulichen Zustandes war es allerdings abrissreif.  Der BGH (Urteil v. 10.10.2013- III ZR 345/12) entschied, dass dem Kläger grundsätzlich Schadenersatz zusteht. Denn der durch ein staatliches Gericht in einem gerichtlichen Verfahren bestellte Sachverständige haftet, wenn grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstellt wurde. Fehlen ihm vor Ort die Möglichkeiten zur Ermittlung des konkreten Sachverhaltes, hat er deutlich darauf hinzuweisen. So muss er im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht den Geschädigten so stellen, wie dieser bei korrekter Grundstückswertermittlung gestanden hätte.

Quelle: BGH (Urteil v. 10.10.2013- III ZR 345/12)