RECHT | FERTIGSTELLUNG UND ABNAHME

 

 

 

 

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RECHT | FERTIGSTELLUNG UND ABNAHME

 

Dem Bauherren-Schutzbund e.V. wurde das Recht zuerkannt, gemäß § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG) im eigenen Namen Unterlassungsansprüche oder sonstige Rechte gegen Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach § 1 UKlaG geltend zu machen, die nach den §§ 307 ff. BGB unwirksam sind.
Die Vertrauensanwälte des Bauherren-Schutzbund e.V., Dr. Dr. Elke Heera und Dr. Benjamin Berding, haben für Sie eine Auswahl verbraucherfeindlicher Klauseln, die durch den BSB erfolgreich abgemahnt oder die durch gerichtliche Entscheidungen untersagt wurden, zusammengestellt und kommentiert.

 

(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)

 

 


Beurteilung der Bezugsfertigkeit bei Abnahmeverweigerung

Urteil: Landgericht Bamberg – 2 O 175/14

 

Abnahme und Zahlungseinbehalt

Urteil: Landgericht Bamberg – 2 O 175/14

 

Stillschweigende Abnahme

Urteil: Landgericht Bamberg – 2 O 175/14

 

Abnahme

Urteil: Landgericht Hildesheim vom 11. Juni 2014 – 5 O 13/14

 

Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts

Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 166/05

 

Berechtigung zur Abnahmeverweigerung

Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 246/05

 

Verbindliches Schiedsgutachten

Unterlassungserklärung

 

Einzug, Eigenleistungen, Abnahme

Urteil: Landgericht Potsdam - 12. O. 474/06

 

Abnahme

Urteil: Landgericht Potsdam - 12. O. 443/06

 

Übergabe nach vollständiger Zahlung

Urteil: Landgericht Potsdam - 12. O. 474/06

 

Schlüsselübergabe des Vertragsobjektes

Urteil: Landgericht Berlin - 26. O. 276/05