Vertragstext
Bei Kündigung durch den Auftraggeber (Bauherrn) bleibt hiervon das Recht des Auftragnehmers (Bauunternehmer) zur Abrechnung nach § 649 BGB unberührt.
Rechtliche Begründung
Eine Kündigung durch den Auftraggeber (Bauherrn) wegen Nichterlangung der Bauerlaubnis oder einer laut Vertrag geforderten Finanzierungszusage darf die nachteiligen Rechtsfolgen einer freien Kündigung nach § 649 BGB nicht auslösen, da dies eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB wäre, die dem gesetzlichen Leitbild des § 649 BGB widerspricht.
Beschluss: Landgericht Berlin - 26. O. 166/05
(Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.)
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